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Arbeitsschutz

Im Kanal- und Leitungsbau kommen Verkehr, Graben und enge Bauwerke zusammen, und jede dieser Gefährdungen braucht ihre eigene Ausrüstung. Diese Kategorie bündelt die persönliche Schutzausrüstung der Kolonne von den Schuhen bis zum Rettungsgerät. Was konkret nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeitsstelle.

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Was in diese Kategorie gehört

Die Unterkategorien folgen der Ausstattung eines Kolonnenmitglieds:

  • Sicherheitsschuhe für nassen, scharfkantigen und unebenen Untergrund im Graben.
  • Warnschutzkleidung für jede Arbeit im Bereich des fließenden Verkehrs.
  • Arbeitskleidung als Hosen, Jacken, Oberbekleidung und Winterausstattung.
  • Arbeitshandschuhe für Montage, Schnittschutz, Nässe und Chemikalien.
  • Schutzhelme sowie Gehör-, Augen- und Atemschutz für Arbeiten neben Maschine und Trennschleifer.
  • Absturzsicherung und Rettungsausrüstung für den Einstieg in Schacht und Graben.

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Die Auswahl folgt der Gefährdungsbeurteilung und nicht der Gewohnheit. Für Arbeiten im Verkehrsraum ist die Sichtbarkeit der Ausgangspunkt, und die Verkehrssicherung der Arbeitsstelle richtet sich nach den Regelplänen der RSA. Im Graben kommt die Tiefe dazu: Ab mehr als 1,25 Metern verlangt DIN 4124 Verbau oder Böschung, und daran hängt auch, welche Ausrüstung die Kolonne braucht. Für den Einstieg in Schächte und andere umschlossene Räume abwassertechnischer Anlagen gilt DGUV Regel 103-003 mit Anforderungen an Einstiegsverfahren, Sicherungsposten und Rettungsgerät. Prüfen Sie bei jeder Beschaffung die Kennzeichnung nach der einschlägigen Norm, denn nur zertifizierte Ausrüstung erfüllt die Vorgaben. Denken Sie an Prüffristen und Ablaufdaten, weil Helme altern und Auffanggurte wiederkehrend geprüft werden müssen.

Typische Einsatzfälle

Rohrverlegung im offenen Graben mit Verbau, Hausanschlussarbeiten in der Ortsdurchfahrt unter Verkehr, Einstieg in Schächte zur Kontrolle und Reparatur, Trenn- und Stemmarbeiten an Beton und Asphalt, Arbeiten an Pumpwerken und Regenbecken sowie der Winterdienst und Bereitschaftseinsätze bei Rohrbrüchen.

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Häufige Fragen

Welche Ausrüstung ist bei Arbeiten im Verkehrsraum Pflicht?

Zwingend ist Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 in der Klasse, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Dazu kommt die Absicherung der Arbeitsstelle selbst nach den Regelplänen der RSA. Ein eigener Ratgeber beschreibt, welche Regelpläne bei Aufgrabungen typischerweise greifen.

Was gilt beim Einstieg in einen Kanalschacht?

Für Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen gilt DGUV Regel 103-003. Sie fordert unter anderem geeignete Einstiegsverfahren, eine persönliche Schutzausrüstung zum Retten oder gegen Absturz und einen Sicherungsposten über Tage, der die einsteigende Person beobachtet. Gaswarngeräte gehören dazu.

Ab welcher Tiefe muss ein Graben gesichert werden?

Ab mehr als 1,25 Metern Tiefe verlangt DIN 4124 einen Verbau oder eine Böschung. Bis 1,75 Meter ist ein unverbauter Graben möglich, wenn der Bereich oberhalb von 1,25 Metern über der Sohle unter 45 Grad geböscht wird. Welche Lösung passt, hängt vom Boden und vom verfügbaren Arbeitsraum ab.

Wer legt fest, welche Schutzausrüstung nötig ist?

Der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Arbeitsstelle. Vorgaben des Auftraggebers und des Netzbetreibers kommen hinzu und können strenger sein. Die Norm auf dem Etikett sagt, was ein Produkt leistet, nicht, ob es für die Tätigkeit ausreicht.

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